Die Kirchenvorstände der einzelnen Pfarreien sind das Organ der Kirchengemeinde, welches diese in Rechts- und Vertragsangelegenheiten nach außen vertritt und das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes zählen:
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden in zwei Wahlperioden jeweils zur Hälfte von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt, so daß turnusmäßig alle drei Jahre eine Kirchenvorstandswahl ansteht.