Benutzerordnung


§ 1 Allgemeines

Die KÖB in Trägerschaft des Katholischen Kirchengemeindeverbands Neunkirchen-Seelscheid, Pastor–Franz–Steden-Platz 6 nimmt die allgemeine Literatur –und Informationsversorgung im Bereich der St. Georg Kirche in Seelscheid wahr.

Jedermann kann die KÖB während der geltenden Öffnungszeiten benutzen und Bücher, Zeitschriften, Spiele, Tonträger,

Videos, DVDs und CD-ROMS ( im folgenden Medien genannt) – unter Anerkennung dieser Benutzerordnung entleihen.

 

§ 2 Anmeldung, Benutzerausweise, Benutzergebühren

Für die Benutzung der Bücherei wird gegen Vorlage des Personalausweises ein Benutzerausweis ausgestellt. Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten einen Benutzerausweis nach schriftlicher Einwilligung und Vorlage des Personalausweises ihrer Erziehungsberechtigten.

Mit der Anmeldung erkennt der Benutzer bzw. seine gesetzlichen Vertreter die Benutzerordnung an und erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der bibliotheksinternen EDV einverstanden.

Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, er ist bei der Ausleihe der Medien immer vorzulegen. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich zu melden.

Wohnungswechsel und Namensänderung sind der KÖB umgehend mitzuteilen.

Für die Benutzung der KÖB wird z. Zt. keine Gebühr erhoben. Sollte sich dies ändern, so wird dies ergänzend zu dieser Benutzerordnung schriftlich vereinbart.

Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die KÖB es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.

 

§ 3 Ausleihe, Vorbestellung, Verlängerung

Es gelten folgende Leihfristen:

 

– für Bücher, Audio – Kassetten, Spiele und CDs 4 Wochen

– für CD – ROMS 2 Wochen

– für Zeitschriften, DVDs und Videos 1 Woche

 

Die Ausleihe von Spielen und CD-ROMs, von Audio –Kassetten , CDs, Videos und DVDs ist auf 5 Stück pro Benutzerausweis begrenzt und die Ausleihe von Comics und Zeitschriften auf 10 Stück pro Benutzerausweis.

Die Ausleihe der Videos und DVDs erfolgt gemäß der FSK – Freigabe, die Ausleihe der CD-ROMs der USK- Freigabe.

Videos und DVDs werden ausschließlich zum persönlichen Gebrauch entliehen. Jegliche Vorführung für eine Gruppe ist widerrechtlich und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Bei der Spiele -Ausleihe bestätigt der Benutzer mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit des Spiels.

 

Die Leihfrist der entliehenen Medien kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder via Internet verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung ist kostenlos.

 

– bei Büchern, Audio – Kassetten, Spielen 2 mal um 4 Wochen

– bei CD – ROMs 2 mal um 2 Wochen

– bei Zeitschriften, DVDs und Videos 2 mal um 1 Woche

 

§ 4 Gebühren für Leihfristenüberschreitungen und Sonderleistungen

Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben.

– für alle ausgeliehenen Medien nach 6 Kulanztagen pro Medieneinheit und angefangener Verzugswoche 1,00 €

– Ausstellung eines Ersatzausweises 3,00 €

Die Einziehung der Versäumnisgebühren, Ersatzleistungen sowie der Medien, zu deren Rückgabe vergeblich aufgefordert worden ist, erfolgt durch Boten oder nötigenfalls auf dem Rechtsweg.

Die dann entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Benutzers.

 

§ 5 Internetzugang

Die Internetnutzung ist z. Zt. In der KÖB nicht möglich.

Der Informations- PC in der KÖB zur Übersicht der vorhandenen, ausgeliehenen und vorbestellten Medien steht allen Benutzern kostenlos zur Verfügung.

 

§ 6 Benutzerpflichten

Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu bewahren.

Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Entliehene Tonträger, Videos, DVDs und CD – ROMs dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschrieben technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Für etwaige Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger

entstehen, übernimmt die KÖB keine Haftung.

Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der KÖB unverzüglich zu melden und Schadensersatz zu leisten. Er haftet auch für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.

Taschen u. ä. dürfen nicht mit in den Ausleihbereich mitgenommen werden und sind an der Ausleihtheke zur Aufbewahrung abzugeben.

Rauchen, der Verzehr von Speisen und Getränken, laute Unterhaltung sowie das Mitführen von Tieren sind in der KÖB nicht gestattet.

Im Übrigen ist den Weisungen des Büchereipersonals Folge zu leisten. Benutzer, die wiederholt in grober Weise gegen die Benutzerordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der KÖB ausgeschlossen werden.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 2. November 2010 in Kraft.

Alle vorhergehenden Benutzerordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.

 

Seelscheid, den 2. November 2010

 

KÖB Bücherei St. Georg

Pastor – Franz – Steden – Platz 6

53819 Seelscheid

Tel.: 02247/745011


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Benutzerordnung
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