Der Rat der Pastoralen Einheit ist das demokratisch gewählte pastorale Laien-Gremium der Pastoralen Einheit an Bröl und Wahnbach. Der Rat wird für jeweils vier Jahre gewählt. Die letzte Wahl hat im 9. und 10. November 2025 stattgefunden.
Da der Seelsorgebereich mittlerweile die gesamte Pastorale Einheit mit einem gemeinsamen Pastoralteam und Pfarrer Gerards als Leitendem Pfarrer umfasst, wurde durch die alten Pfarrgemeinderäte festgelegt, dass statt der Neuwahl von drei Pfarrgemeinderäten ein gemeinsamer Rat der Pastoralen Einheit gewählt wird. In diesen Rat sollte für jede heutige Pfarrei und für jeden heutigen Pfarrverband je eine Person, d.h. insgesamt 12 gewählte Mitglieder gewählt werden.
Mitglieder des Rates haben Sitz und Stimme in ihren jeweiligen KV's und KGV's und sind geborene Mitglieder in ihren jeweiligen Ortsausschüssen.
Leider haben im Pfarrverband Neunkirchen-Seelscheid nur zwei Personen kandidiert:
Für die Pfarrgemeinde St. Anna
Silvia Franken
Für die Pfarrgemeinde St. Georg Katarzyna Jayhooni
Für die Pfarrgemeinde St. Margareta hat leider niemand für den Rat der Pastoralen Einheit kandidiert.
Bei pastoralen Angelegenheiten, die Pfarrgemeinde St. Margareta betreffend sprechen Sie daher bitte den >Ortsausschuss oder den >zuständigen Priester an.
Der Ursprung der Pfarrgemeinderäte liegt im II. Vatikanischen Konzil.
In der Pfarrgemeinderatssatzung heisst es unter anderem:
§1 Errichtung und Auftrag des Pfarrgemeinderates
(1) In jedem Seelsorgebereich ist ein Pfarrgemeinderat zu bilden.
(2) Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter einer oder mehrerer Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten — künftig hier Pastoralteam genannt — an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft.
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
(1) Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Die Sitzungen des Rates der Pastoralen Einheit sind in der Regel öffentlich. Die Einladung zur nächsten Sitzung finden Sie in den Aushängen an unseren Kirchen. Die Protokolle der Sitzungen können Sie im Pastoralbüro einsehen.
Kontaktaufnahme: Den Rat der Pastoralen Einheit erreichen Sie über das >Pastoralbüro. Sie können dort eine Nachricht hinterlassen oder um Kontaktaufnahme bitten.
Um kirchliches Leben der einzelnen Pfarreien im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu entwickeln und zu organisieren, kann der Pfarrgemeinderat/Rat der Pastoralen Einheit Ortsausschüsse bilden. Sie sind Bestandteile des gemeinsamen pastoralen, sozialen und politischen Handelns des Pfarrgemeinderates. Sie koordinieren kirchliche Aktivitäten, die primär auf den jeweiligen Ort bezogen sind. Die Zahl der Mitglieder legt der Pfarrgemeinderat fest. In jedem Ortsausschuss ist ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates Ansprechpartner/in und geborenes Mitglied. Darüber hinaus kann der Pfarrgemeinderat weitere Ausschüsse bilden.
Nähere Informationen sind dem Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 1, 1. Januar 2017, S. 24 ff. (Pfarrgemeinderat) und 33f. (Ortsausschuss) ↗ zu entnehmen.
Zu den Ortsausschüssen:
