Pastoraler Raum an Bröl und Wahnbach
Im November 2022 wurde entschieden, dass die benachbarten Pfarrverbände Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth künftig einen gemeinsamen pastoralen Weg beschreiten. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheit erfolgte zum 1. September 2023.
Eine >>>Landkarte und eine >>>Liste der aller künftigen Pastoralen Einheiten des Erzbistums Köln finden Sie auf der >>>Homepage des Erzbistums.
Weitere Entscheidungen zur Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten, zu strukturellen Veränderungen im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche und zum Personal wurden, bzw. werden in einem weiteren dreiphasigen Entwicklungsprozess getroffen:
Phase 1 - Kennenlernen und Vernetzung, Namensfindung Pastoraler Raum, Wahl der Rechtsform der Pastoralen Einheit
Phase 2 - Ein Gemeinsamer Leitender Pfarrer und ein Pastoralteam, weitere Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit werden getroffen.
Phase 3 - Umsetzung der noch zu treffenden Entscheidungen, wie die Errichtung eines gemeinsamen Kirchengemeindeverbandes oder die Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Pfarrei.
Gegenwärtig befinden wir uns noch in der ersten Phase. Im Pfarrverband und in den Pfarrgemeinden bleibt zunächst alles unverändert. Die künftige pastorale Einheit ist zwar festlegt, das Seelsorgeteam, das hauptamtliche Personal und auch die gewählten Gremien bleiben bestehen und behalten ihre Kompetenzen.
Zum 1. Februar 2024 wurde das Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft gesetzt. Das Statut beschreibt, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. Sie können es >> hier von der Seite des Erzbistums herunterladen (Pdf).
Der Leitende Pfarrer des Pfarrverbandes Much, Pfarrer Josef Gerards wurde zum Koordinierenden Pfarrer für den Gemeinsamen Pastoralen Raum ernannt. Er berief im Weiteren das im Statut vorgesehene Koordinierungsteam (Statut § 4), den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (Statut § 6(2)) und den Verwaltungsausschuss (Statut § 6 (3)) für die weitere Entwicklung der Pastoralen Einheit.
Folgende Mitglieder unseres Pfarrverbandes sind im Koordinierungsteam und in den Ausschüssen vertreten:
Koordinierungsteam: Pfarrer Martin Wierling, Rainer Thoma (Vertreter Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte), Thorsten Krain (Vertreter Verwaltungsausschuss)
Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte: Sylvia Franken, Judith Krain, Rainer Thoma
Verwaltungsausschuss: Peter Fischer, Jo Freyer, Thorsten Krain
Wesentliche Aufgabe des Koordinierungsteams und der Ausschüsse war bislang die Namensfindung für den Pastoralen Raum und nun die Vorbereitung der Entscheidung zur Rechtsform (siehe weiter unten).
Die Namensfindung ist mittlerweile abgeschlossen. Durch das Koordinierungsteam wurde beim Erzbistum Köln der Name "Pastoraler Raum an Bröl und Wahnbach" vorgeschlagen.
21.12.2024
Mit nebenstehendem Proklamandum hat Erzbischof Kardinal Woelki im Dezember 2024 über die künftige Leitung unseres gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth entschieden:
Unser Pfarrer Martin Wierling wird ebenso wie Pfarrer Christoph Heinzen aus Ruppichteroth zum 31.08.2025 von seinen Aufgaben als Leitender Pfarrer seines Seelsorgebereiches entbunden.
Mit Wirkung zum 01.09.2025 wird Pfarrer Josef Gerards aus Much als Leitender Pfarrer des gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth ernannt.
Das Grußwort unseres künftigen Leitenden Pfarrers lesen Sie unten. Damit wird ab September 2025 die zweite Phase des Entwicklungsprozesses beginnen.
23.12.2024
Liebe Schwestern und Brüder in den Seelsorgebereichen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth!
Ganz bewusst nenne ich Sie Schwestern und Brüder, denn als eine große christliche Familie werden wir in Zukunft in einer neuen pastoralen Einheit unseren Glaubensweg gemeinsam gehen.
Unser Erzbischof beabsichtigt, mich ab dem 01.09.2025 als Pfarrer in unseren drei Seelsorgebereichen zu ernennen.
Gleichzeitig haben wir dem Erzbischof als Namen für unsere pastorale Einheit die Ortsbeschreibung „An Bröl und Wahnbach" vorgeschlagen.
Wir leben alle in der Kirche in einer umwälzenden Zeit. Aufgrund des Verzichts von Pfarrer Christoph Heinzen und Pfarrer Martin Wierling werden Sie viele offene Fragen und Erwartungen haben. Was wird der neue Pfarrer mitbringen? Wie ist er?
Was wird sich ändern? All diese Fragen wollen wir mit Gottes Hilfe im persönlichen Austausch angehen.
Bereits jetzt danke ich Pfarrer Heinzen, Pfarrer Wierling und den vielen Gremienmitgliedern, die sich schon intensiv für das Zusammenfinden unserer Seelsorgebereiche eingesetzt haben.
Die anstehenden Veränderungen werden sicherlich nicht leicht sein. Ich bitte Sie deshalb alle um Ihre Unterstützung und baue auf Ihr Mittun. Kirche und den christlichen Glauben können wir nur gemeinsam in unseren Gemeinden vor Ort - in
Familie, Beruf und Freizeit leben.
Für Ihr Engagement und Ihr Zeugnis danke ich Ihnen sehr.
Pfarrer Josef Gerards
Mit Schreiben vom 24.10.2023 hat Erzbischof Kardinal Woelki seine Entscheidung zur Rechtsform der neuen Pastoralen Einheiten bekannt gegeben. Den Brief des Erzbischofs von Köln können Sie nebenan, bzw. bei Mobilgeräten etwas weiter unten herunterladen. Die Entscheidung ist auf Seite 3, Absatz 2 des Briefes des Briefes zu lesen:
"... Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht, in denen der Glaube weiterhin vor Ort gelebt und gefeiert wird. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein."
Die Entscheidung läßt auf Seite 3, Absatz 3 auch die Möglichkeit offen, "...bei Vorliegen klar zu definierender Bedingungen ..., anstelle der Fusion zu einer Pfarrei bis Ende 2032 auf Ebene der Pastoralen Einheit einen Kirchengemeindeverband (KGV) als gemeinsamen Rechtsträger zu gründen und eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die Fusion der Kirchengemeinden und Pfarreien auf Ebene der bisherigen Seelsorgebereiche bis Ende 2030....."
In unserem Fall würde diese Option bedeuten, dass die neue Pastorale Einheit, die heute aus neun Pfarreien und Kirchengemeinden in den drei Seelsorgebereichen/Pfarrverbänden Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth besteht, dann zu einer Pfarreiengemeinschaft aus drei Pfarreien mit einem Kirchengemeindeverband aus drei Kirchengemeinden werden würde.
Welche der beiden Optionen für unseren pastoralen Raum vorzugswürdig ist, gilt es, in den nächsten Monaten zu prüfen und zu bewerten. Wir werden zu gegebener Zeit darüber weiter informieren.
Informationsmaterialien zum Entscheidungsweg und zum weiteren Vorgehen finden Sie >>> auf der Homepage des Erzbistums Köln↗.
#ZusammenFinden
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