Pastorale Einheit

an Bröl und Wahnbach

#ZusammenFinden



Seit November 2022 beschreiten die benachbarten Pfarrverbände Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth als "Pastorale Einheit an Bröl und Wahnbach" einen gemeinsamen pastoralen Weg. 

 

Eine >>>Landkarte und eine >>>Liste der aller künftigen Pastoralen Einheiten des Erzbistums Köln finden Sie auf der >>>Homepage des Erzbistums.

 

Weitere Entscheidungen zur Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten, zu strukturellen  Veränderungen im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche und zum Personal wurden, bzw. werden in einem weiteren dreiphasigen Entwicklungsprozess getroffen:

 

Phase 1 - Kennenlernen und Vernetzung, Namensfindung Pastoraler Raum, Wahl der Rechtsform der Pastoralen Einheit

Phase 2 - Ein Gemeinsamer Leitender Pfarrer und ein Pastoralteam, weitere Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit werden getroffen. 

Phase 3 - Umsetzung der Entscheidungen zur Rechtsform "Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Pfarrei" und zur administrativen und pastoralen Zusammenarbeit.


Gegenwärtig befinden wir uns in der zweiten Phase. Seit 01.09.2025 ist Pastor Josefs Gerards Leitender Pfarrer der Pastoralen Einheit an Bröl und Wahnbach. Ein gemeinsames Pastoralteam und die am 8. und 9. November 2025 neu gewählten Gremien >"Rat der Pastoralen Einheit" und die >Kirchenvorstände der Pfarrgemeinden unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.   

Eine wesentliche Aufgabe ist insbesondere, die zum 1. Januar 2027 geplante Fusion aller neun Pfarrgemeinden zu einer Pfarrei vorzubereiten.

  • Pfarrkirche soll die Kirche St. Margareta in Neunkirchen-Seelscheid werden. St. Margareta als eine der größten Kirchen bietet infrastrukturell die besten Voraussetzungen als Pfarrkirche des neuen Pastoralen Raumes. Darüber hinaus befindet sich das Pfarrheim und das Pfarrhaus/Pfarrbüro in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Kirche.
  • Als Patrozinium des Pastoralen Raum an Bröl und Wahnbach wurde der Heilige Christophorus vorgeschlagen. Die Pfarrei würde dann künftig den Namen St. Christophorus an Bröl und Wahnbach tragen. Ein neues, von der Pfarrkirche unabhängiges Patronat der Pfarrei soll für den pastoralen Raum identifikationsstiftend wirken und die angestrebte pastorale Neuausrichtung und Schwerpunktsetzung im pastoralen Raum dokumentieren. St. Christophorus als Schutzheiliger der Reisenden symbolisiert die Bereitschaft im Pastoralen Raum, sich mit Jesus Christus auf den Weg zu machen und mit Gottes und der Hilfe von St. Christophorus die weiten Wege im Pastoralen Raum zu überwinden.
  • Die Fusion soll durch Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechtes (Kirchenvorstände und Kirchengemeindeverbände) zum Jahresende des Jahres 2026 und Wahl eines neuen gemeinsamen Kirchenvorstandes für den gesamten Pastoralen Raum im Januar 2027 erfolgen. Die Vollfusion aller Pfarrgemeinden des Pastoralen Raumes wird als vernünftigste und ressourcenschonendste Rechtsform betrachtet. Sie verspricht die größtmögliche Entlastung der Gremien. 
  • Durch die Wahl eines neuen Patronates, durch die Wahl unterschiedlicher Orte für Verwaltungssitz und Pfarrkirche und die Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechts und Neuaufstellung eines gemeinsamen Kirchenvorstandes der Eindruck vermieden, dass eine Pfarrei alle anderen übernimmt.

Zusammenarbeit in der Pastoralen Einheit

 

Zum 1. Februar 2024 wurde das Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft gesetzt. Das Statut beschreibt, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. Sie können es >> hier von der Seite des Erzbistums herunterladen (Pdf).