Pastoraler Raum
an Bröl und Wahnbach
#ZusammenFinden
Im November 2022 wurde entschieden, dass die benachbarten Pfarrverbände Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth künftig einen gemeinsamen pastoralen Weg beschreiten. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheit erfolgte zum 1. September 2023.
Eine >>>Landkarte und eine >>>Liste der aller künftigen Pastoralen Einheiten des Erzbistums Köln finden Sie auf der >>>Homepage des Erzbistums.
Weitere Entscheidungen zur Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten, zu strukturellen Veränderungen im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche und zum Personal wurden, bzw. werden in einem weiteren dreiphasigen Entwicklungsprozess getroffen:
Phase 1 - Kennenlernen und Vernetzung, Namensfindung Pastoraler Raum, Wahl der Rechtsform der Pastoralen Einheit
Phase 2 - Ein Gemeinsamer Leitender Pfarrer und ein Pastoralteam, weitere Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit werden getroffen.
Phase 3 - Umsetzung der Entscheidungen zur Rechtsform "Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Pfarrei" und zur administrativen und pastoralen Zusammenarbeit.
Gegenwärtig befinden wir uns im Übergang von der ersten in die zweite Phase. Erste personelle und strukturelle Veränderungen im Bereich der >> Verwaltungsleitung werden derzeit umgesetzt. Zum 30.08.2025 wird unser Leitender Pfarrer Martin Wierling von seinen Aufgaben entbunden und ab 01.09.2025 Pastor Josefs Gerards zum Leitenden Pfarrer für den Pastoralen Raum an Bröl und Wahnbach ernannt (siehe weiter unten). Zu diesem Termin werden auch die Pastoralteams der drei Pfarrverbände verschmelzen. Das sonstige hauptamtliche Personal und auch die gewählten Gremien bleiben jedoch weiterhin bestehen und behalten ihre Kompetenzen.
Folgende wesentliche Entscheidungsprozesse der Phase 1 sind mittlerweile innerhalb des pastoralen Raumes abgeschlossen:
Vor Antragstellung zur Fusionierung sind weitere wichtige Entscheidungen durch die Gremien zu treffen:
Zusammenarbeit im Pastoralen Raum
Zum 1. Februar 2024 wurde das Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft gesetzt. Das Statut beschreibt, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. Sie können es >> hier von der Seite des Erzbistums herunterladen (Pdf).
Der Leitende Pfarrer des Pfarrverbandes Much, Pfarrer Josef Gerards wurde zunächst zum Koordinierenden Pfarrer, ab 1. September
2025 zum Leitenden Pfarrer für den Gemeinsamen Pastoralen Raum ernannt.
Er berief im Weiteren das im Statut vorgesehene Koordinierungsteam (Statut § 4), den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (Statut § 6(2)) und den
Verwaltungsausschuss (Statut § 6 (3)) für die weitere Entwicklung der Pastoralen Einheit.
Folgende Mitglieder unseres Pfarrverbandes sind im Koordinierungsteam und in den Ausschüssen vertreten:
Koordinierungsteam: Pfarrer Martin Wierling, Rainer Thoma (Vertreter Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte), Thorsten Krain (Vertreter Verwaltungsausschuss)
Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte: Sylvia Franken, Judith Krain, Rainer Thoma
Verwaltungsausschuss: Peter Fischer, Jo Freyer, Thorsten Krain
21.12.2024
Mit nebenstehendem Proklamandum hat Erzbischof Kardinal Woelki im Dezember 2024 über die künftige Leitung unseres gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth entschieden:
Unser Pfarrer Martin Wierling wird ebenso wie Pfarrer Christoph Heinzen aus Ruppichteroth zum 31.08.2025 von seinen Aufgaben als Leitender Pfarrer seines Seelsorgebereiches entbunden.
Mit Wirkung zum 01.09.2025 wird Pfarrer Josef Gerards aus Much als Leitender Pfarrer des gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth ernannt.
Das Grußwort unseres künftigen Leitenden Pfarrers lesen Sie unten. Damit wird ab September 2025 die zweite Phase des Entwicklungsprozesses beginnen.
23.12.2024
Liebe Schwestern und Brüder in den Seelsorgebereichen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth!
Ganz bewusst nenne ich Sie Schwestern und Brüder, denn als eine große christliche Familie werden wir in Zukunft in einer neuen pastoralen Einheit unseren Glaubensweg gemeinsam gehen.
Unser Erzbischof beabsichtigt, mich ab dem 01.09.2025 als Pfarrer in unseren drei Seelsorgebereichen zu ernennen.
Gleichzeitig haben wir dem Erzbischof als Namen für unsere pastorale Einheit die Ortsbeschreibung „An Bröl und Wahnbach" vorgeschlagen.
Wir leben alle in der Kirche in einer umwälzenden Zeit. Aufgrund des Verzichts von Pfarrer Christoph Heinzen und Pfarrer Martin Wierling werden Sie viele offene Fragen und Erwartungen haben. Was wird der neue Pfarrer mitbringen? Wie ist er?
Was wird sich ändern? All diese Fragen wollen wir mit Gottes Hilfe im persönlichen Austausch angehen.
Bereits jetzt danke ich Pfarrer Heinzen, Pfarrer Wierling und den vielen Gremienmitgliedern, die sich schon intensiv für das Zusammenfinden unserer Seelsorgebereiche eingesetzt haben.
Die anstehenden Veränderungen werden sicherlich nicht leicht sein. Ich bitte Sie deshalb alle um Ihre Unterstützung und baue auf Ihr Mittun. Kirche und den christlichen Glauben können wir nur gemeinsam in unseren Gemeinden vor Ort - in
Familie, Beruf und Freizeit leben.
Für Ihr Engagement und Ihr Zeugnis danke ich Ihnen sehr.
Pfarrer Josef Gerards
Rechtsform
Mit Schreiben vom 24.10.2023 hat Erzbischof Kardinal Woelki seine Entscheidung zur Rechtsform der neuen Pastoralen Einheiten bekannt gegeben. Den Brief des Erzbischofs von Köln können Sie nebenan, bzw. bei Mobilgeräten etwas weiter unten herunterladen. Die Entscheidung ist auf Seite 3, Absatz 2 des Briefes des Briefes zu lesen:
"... Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht, in denen der Glaube weiterhin vor Ort gelebt und gefeiert wird. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein."
Die Entscheidung läßt auf Seite 3, Absatz 3 auch die Möglichkeit offen, "...bei Vorliegen klar zu definierender Bedingungen ..., anstelle der Fusion zu einer Pfarrei bis Ende 2032 auf Ebene der Pastoralen Einheit einen Kirchengemeindeverband (KGV) als gemeinsamen Rechtsträger zu gründen und eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die Fusion der Kirchengemeinden und Pfarreien auf Ebene der bisherigen Seelsorgebereiche bis Ende 2030....."
Informationsmaterialien zum Entscheidungsweg und zum weiteren Vorgehen finden Sie >>> auf der Homepage des Erzbistums Köln↗.