Pastoraler Raum

an Bröl und Wahnbach

#ZusammenFinden



Im November 2022 wurde entschieden, dass die benachbarten Pfarrverbände Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth künftig einen gemeinsamen pastoralen Weg beschreiten. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheit erfolgte zum 1. September 2023. 

Eine >>>Landkarte und eine >>>Liste der aller künftigen Pastoralen Einheiten des Erzbistums Köln finden Sie auf der >>>Homepage des Erzbistums.

 

Weitere Entscheidungen zur Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten, zu strukturellen  Veränderungen im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche und zum Personal wurden, bzw. werden in einem weiteren dreiphasigen Entwicklungsprozess getroffen:

 

Phase 1 - Kennenlernen und Vernetzung, Namensfindung Pastoraler Raum, Wahl der Rechtsform der Pastoralen Einheit

Phase 2 - Ein Gemeinsamer Leitender Pfarrer und ein Pastoralteam, weitere Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit werden getroffen. 

Phase 3 - Umsetzung der Entscheidungen zur Rechtsform "Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Pfarrei" und zur administrativen und pastoralen Zusammenarbeit.


Gegenwärtig befinden wir uns im Übergang von der ersten in die zweite Phase. Erste personelle und strukturelle Veränderungen im Bereich der >> Verwaltungsleitung werden derzeit umgesetzt. Zum 30.08.2025 wird unser Leitender Pfarrer Martin Wierling von seinen Aufgaben entbunden und ab 01.09.2025 Pastor Josefs Gerards zum Leitenden Pfarrer für den Pastoralen Raum an Bröl und Wahnbach ernannt (siehe weiter unten). Zu diesem Termin werden auch die Pastoralteams der drei Pfarrverbände verschmelzen. Das sonstige hauptamtliche Personal und auch die gewählten Gremien bleiben jedoch weiterhin bestehen und behalten ihre Kompetenzen.  

Folgende wesentliche Entscheidungsprozesse der Phase 1 sind mittlerweile innerhalb des pastoralen Raumes abgeschlossen:

  • Als Name für den Pastoralen Raum wurde durch das Koordinierungsteam der Name "Pastoraler Raum an Bröl und Wahnbach" vorgeschlagen und durch den Erzbischofs genehmigt.
  • Mehrheitlich befürworten die stimmberechtigten Gruppen (Pastoralteams, Pfarrgemeinderäte und Kirchengemeindeverbände) im Pastoralen Raum die schnellstmögliche Fusionierung aller neun Pfarrgemeinden zu einer Pfarrei (Weiteres zur Rechtsform siehe weiter unten). Unter Beachtung der erforderlichen Verwaltungsabläufe ist eine Fusion frühestens am 01.01.2027 möglich. 
  • Im November 2025 endet die Wahlperiode der derzeitigen Pfarrgemeinderäte. Da der Pastorale Raum bereits ab 1. September 2025 ein gemeinsames Pastoralteam mit Pfarrer Gerards als Leitendem Pfarrer haben wird, haben sich alle drei Pfarrgemeinderäte dafür ausgesprochen, statt der Neuwahl der drei Pfarrgemeinderäte einen gemeinsamen Rat der Pastoralen Einheit zu wählen. Diese Möglichkeit ist gem. §7 Abs. 2 „Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln“ i. Vbdg. mit §4 Abs. 5 „Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln“ auf Antrag gegeben. Ein entsprechender Antrag der Pfarrgemeinderäte an Kardinal Woelki wurde am 25.02.25 gestellt und am 24.03.2025 genehmigt.
  • Für die Wahl des Rates der Pastoralen Einheit wurde durch den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte ein Vorschlag erarbeitet und durch die Pfarrgemeinderäten gebilligt: Für jede heutige Pfarrei wird ein Wahlbereich, d. h. neun Wahlbereiche gebildet und eine modifiziert proportionale Wahl gem. §5c) der Wahlordnung durchgeführt werden. Je Wahlbereich soll ein Mitglied, dazu pro Pfarrverband ein weiteres Mitglied gewählt werden können. Gewählt sind gem. §16 Wahlordnung die Kandidat*innen, die in ihrem Wahlbereich die meisten Stimmen aus ihrem Wahlbereich haben und darüber hinaus der/die Kandidat*in, die in ihrem Pfarrverband nach den drei Kandidat*innen der Wahlbereiche die meisten Stimmen aus dem Pfarrverband haben. Der Rat der Pfarreien hätte damit 12 Mitglieder.

Um zum frühestmöglichen Termin am 01.01.2027 fusionieren zu können, muss spätestens bis zum 30.09. diesen Jahres durch die "Körperschaften öffentlichen Rechts" des pastoralen Raumes, d.h. die neun Kirchenvorstände und drei Kirchengemeindeverbände ein Antrag beim Erzbistum Köln gestellt werden. In diesem Antrag müssen auch der Name der Pfarrkirche, das Patrozinium des Pastoralen Raumes und die Art der Fusion dem Erzbischof zur Genehmigung vorgelegt werden. Dazu wurden in den letzten Wochen weitere wichtige Entscheidungen durch die Gremien getroffen: 

  • Pfarrkirche soll die Kirche St. Margareta in Neunkirchen-Seelscheid werden. St. Margareta als eine der größten Kirchen bietet infrastrukturell die besten Voraussetzungen als Pfarrkirche des neuen Pastoralen Raumes. Darüber hinaus befindet sich das Pfarrheim und das Pfarrhaus/Pfarrbüro in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Kirche.
  • Als Patrozinium des Pastoralen Raum an Bröl und Wahnbach wird der Heilige Christophorus vorgeschlagen. Die Pfarrei würde dann künftig den Namen St. Christophorus an Bröl und Wahnbach tragen. Ein neues, von der Pfarrkirche unabhängiges Patronat der Pfarrei soll für den pastoralen Raum identifikationsstiftend wirken und die angestrebte pastorale Neuausrichtung und Schwerpunktsetzung im pastoralen Raum dokumentieren. St. Christophorus als Schutzheiliger der Reisenden symbolisiert die Bereitschaft im Pastoralen Raum, sich mit Jesus Christus auf den Weg zu machen und mit Gottes und der Hilfe von St. Christophorus die weiten Wege im Pastoralen Raum zu überwinden.
  • Die Fusion soll durch Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechtes (Kirchenvorstände und Kirchengemeindeverbände) zum Jahresende des Jahres 2026 und Wahl eines neuen gemeinsamen Kirchenvorstandes für den gesamten Pastoralen Raum im Januar 2027 erfolgen. Die Vollfusion aller Pfarrgemeinden des Pastoralen Raumes wird als vernünftigste und ressourcenschonendste Rechtsform betrachtet. Sie verspricht die größtmögliche Entlastung der Gremien. In Bezug auf die Art der Fusion und den Verwaltungssitz der Pfarrei schließt sich der Pfarrgemeinderat den Vorschlägen des Gemeinsamen Ausschusses der Pfarrgemeinderäte und des Verwaltungsausschusses an.
  • Durch die Wahl eines neuen Patronates, durch die Wahl unterschiedlicher Orte für Verwaltungssitz und Pfarrkirche und die Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechts und Neuaufstellung eines gemeinsamen Kirchenvorstandes der Eindruck vermieden, dass eine Pfarrei alle anderen übernimmt.

Zusammenarbeit im Pastoralen Raum

 

Zum 1. Februar 2024 wurde das Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft gesetzt. Das Statut beschreibt, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. Sie können es >> hier von der Seite des Erzbistums herunterladen (Pdf).

Der Leitende Pfarrer des Pfarrverbandes Much, Pfarrer Josef Gerards wurde zunächst zum Koordinierenden Pfarrer, ab 1. September 2025 zum Leitenden Pfarrer für den Gemeinsamen Pastoralen Raum ernannt.
Er berief i
m Weiteren das im Statut vorgesehene Koordinierungsteam (Statut § 4), den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (Statut § 6(2)) und den Verwaltungsausschuss (Statut § 6 (3)) für die weitere Entwicklung der Pastoralen Einheit.

Folgende Mitglieder unseres Pfarrverbandes sind im Koordinierungsteam und in den Ausschüssen vertreten:

Koordinierungsteam: Pfarrer Martin Wierling, Rainer Thoma (Vertreter Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte), Thorsten Krain (Vertreter Verwaltungsausschuss)

Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte: Sylvia Franken, Judith Krain, Rainer Thoma

Verwaltungsausschuss: Peter Fischer, Jo Freyer, Thorsten Krain


21.12.2024

Mit nebenstehendem Proklamandum hat Erzbischof Kardinal Woelki im Dezember 2024 über die künftige Leitung unseres gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth entschieden:

 

Unser Pfarrer Martin Wierling wird ebenso wie Pfarrer Christoph Heinzen aus Ruppichteroth zum 31.08.2025 von seinen Aufgaben als Leitender Pfarrer seines Seelsorgebereiches entbunden.

 

Mit Wirkung zum 01.09.2025 wird Pfarrer Josef Gerards aus Much als Leitender Pfarrer des gemeinsamen Pastoralen Raumes Much - Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth ernannt.

 

Das Grußwort unseres künftigen Leitenden Pfarrers lesen Sie unten. Damit wird ab September 2025 die zweite Phase des Entwicklungsprozesses beginnen.

 

23.12.2024

Liebe Schwestern und Brüder in den Seelsorgebereichen Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth!

 

Ganz bewusst nenne ich Sie Schwestern und Brüder, denn als eine große christliche Familie werden wir in Zukunft in einer neuen pastoralen Einheit unseren Glaubensweg gemeinsam gehen.

 

Unser Erzbischof beabsichtigt, mich ab dem 01.09.2025 als Pfarrer in unseren drei Seelsorgebereichen zu ernennen.

 

Gleichzeitig haben wir dem Erzbischof als Namen für unsere pastorale Einheit die Ortsbeschreibung „An Bröl und Wahnbach" vorgeschlagen.

 

Wir leben alle in der Kirche in einer umwälzenden Zeit. Aufgrund des Verzichts von Pfarrer Christoph Heinzen und Pfarrer Martin Wierling werden Sie viele offene Fragen und Erwartungen haben. Was wird der neue Pfarrer mitbringen? Wie ist er?

Was wird sich ändern? All diese Fragen wollen wir mit Gottes Hilfe im persönlichen Austausch angehen.

 

Bereits jetzt danke ich Pfarrer Heinzen, Pfarrer Wierling und den vielen Gremienmitgliedern, die sich schon intensiv für das Zusammenfinden unserer Seelsorgebereiche eingesetzt haben.

 

Die anstehenden Veränderungen werden sicherlich nicht leicht sein. Ich bitte Sie deshalb alle um Ihre Unterstützung und baue auf Ihr Mittun. Kirche und den christlichen Glauben können wir nur gemeinsam in unseren Gemeinden vor Ort - in

Familie, Beruf und Freizeit leben.

 

Für Ihr Engagement und Ihr Zeugnis danke ich Ihnen sehr.

 

Pfarrer Josef Gerards


Rechtsform

 

Mit Schreiben vom 24.10.2023 hat Erzbischof Kardinal Woelki seine Entscheidung zur Rechtsform der neuen Pastoralen Einheiten bekannt gegeben. Den Brief des Erzbischofs von Köln können Sie nebenan, bzw. bei Mobilgeräten etwas weiter unten herunterladen. Die Entscheidung ist auf Seite 3, Absatz 2 des Briefes des Briefes zu lesen:

"... Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht, in denen der Glaube weiterhin vor Ort gelebt und gefeiert wird. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein." 

Die Entscheidung läßt auf Seite 3, Absatz 3 auch die Möglichkeit offen, "...bei Vorliegen klar zu definierender Bedingungen ..., anstelle der Fusion zu einer Pfarrei bis Ende 2032 auf Ebene der Pastoralen Einheit einen Kirchengemeindeverband (KGV) als gemeinsamen Rechtsträger zu gründen und eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die Fusion der Kirchengemeinden und Pfarreien auf Ebene der bisherigen Seelsorgebereiche bis Ende 2030....."

Download
Schreiben Erzbischof vom 24.10.23
Der-Erzbischof-von-K-ln_Brief-zur-Rechts
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Informationsmaterialien zum Entscheidungsweg und zum weiteren Vorgehen finden Sie >>> auf der Homepage des Erzbistums Köln.