Pastorale Einheit

an Bröl und Wahnbach

#ZusammenFinden



Seit November 2022 beschreiten die benachbarten Pfarrverbände Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth einen gemeinsamen pastoralen Weg. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheit erfolgte zum 1. September 2023. 

Eine >>>Landkarte und eine >>>Liste der aller künftigen Pastoralen Einheiten des Erzbistums Köln finden Sie auf der >>>Homepage des Erzbistums.

 

Weitere Entscheidungen zur Rechtsform der künftigen Pastoralen Einheiten, zu strukturellen  Veränderungen im Blick auf die Kirchengemeinden und Seelsorgebereiche und zum Personal wurden, bzw. werden in einem weiteren dreiphasigen Entwicklungsprozess getroffen:

 

Phase 1 - Kennenlernen und Vernetzung, Namensfindung Pastoraler Raum, Wahl der Rechtsform der Pastoralen Einheit

Phase 2 - Ein Gemeinsamer Leitender Pfarrer und ein Pastoralteam, weitere Vorbereitungen für die administrative und pastorale Zusammenarbeit werden getroffen. 

Phase 3 - Umsetzung der Entscheidungen zur Rechtsform "Fusion aller in der Pastoralen Einheit bestehenden Kirchengemeinden zu einer Pfarrei" und zur administrativen und pastoralen Zusammenarbeit.


Gegenwärtig befinden wir uns iin der zweiten Phase. Seit 01.09.2025 ist Pastor Josefs Gerards Leitender Pfarrer der Pastoralen Einheit an Bröl und Wahnbach. Ein gemeinsames Pastoralteam unterstützt ihn bei seinen Aufgaben:   

Aufgabenverteilung des Pastoralteams 

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Flyer Aufgabenverteilung
2025.07.13 - Aufgabengebiete - Adressen
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Folgende wesentliche Entscheidungsprozesse stehen bevor:

  • Im November 2025 endet die Wahlperiode der derzeitigen Pfarrgemeinderäte. Da die Pastorale Einheit bereits  ein gemeinsames Pastoralteam mit Pfarrer Gerards als Leitendem Pfarrer hat, wird statt der Neuwahl der drei Pfarrgemeinderäte ein gemeinsamer Rat der Pastoralen Einheit gewählt werden. 
  • Für die Wahl des Rates der Pastoralen Einheit wurde durch den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte ein Vorschlag erarbeitet und durch die Pfarrgemeinderäte gebilligt: Für jede heutige Pfarrei und für jeden heutigen Pfarrverband wird ein Wahlbereich, d. h. 12 Wahlbereiche gebildet und eine paritätische Wahl gem. §5b) der Wahlordnung durchgeführt werden. Je Wahlbereich soll ein Mitglied gewählt werden können. Gewählt sind gem. §16 Wahlordnung die Kandidat*innen, die in ihrer Pfarrei die meisten Stimmen aus ihrem Wahlbereich haben und darüber hinaus der/die Kandidat*in, die in ihrem Pfarrverband nach den drei Kandidat*innen der Wahlbereiche die meisten Stimmen aus dem Pfarrverband haben. Der Rat der Pastoralen Einheit hat damit 12 gewählte Mitglieder. Der Rat hat Sitz und Stimme in den KV's und KGV's, Mitglieder des Rates sind geborene Mitglieder in ihren Ortsausschüssen. 
  • Auch die Amtszeit der derzeitigen Kirchenvorstände endet im November 2025. Da die Fusion erst im Jahr 2027 erfolgen kann, müssen für alle neun Pfarrgemeinden neue Kirchenvorstände gewählt werden.

Im Weiteren ist die zum 1. Januar 2027 geplante Fusion aller neun Pfarrgemeinden vorzubereiten.

  • Pfarrkirche soll die Kirche St. Margareta in Neunkirchen-Seelscheid werden. St. Margareta als eine der größten Kirchen bietet infrastrukturell die besten Voraussetzungen als Pfarrkirche des neuen Pastoralen Raumes. Darüber hinaus befindet sich das Pfarrheim und das Pfarrhaus/Pfarrbüro in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Kirche.
  • Als Patrozinium des Pastoralen Raum an Bröl und Wahnbach wurde der Heilige Christophorus vorgeschlagen. Die Pfarrei würde dann künftig den Namen St. Christophorus an Bröl und Wahnbach tragen. Ein neues, von der Pfarrkirche unabhängiges Patronat der Pfarrei soll für den pastoralen Raum identifikationsstiftend wirken und die angestrebte pastorale Neuausrichtung und Schwerpunktsetzung im pastoralen Raum dokumentieren. St. Christophorus als Schutzheiliger der Reisenden symbolisiert die Bereitschaft im Pastoralen Raum, sich mit Jesus Christus auf den Weg zu machen und mit Gottes und der Hilfe von St. Christophorus die weiten Wege im Pastoralen Raum zu überwinden.
  • Die Fusion soll durch Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechtes (Kirchenvorstände und Kirchengemeindeverbände) zum Jahresende des Jahres 2026 und Wahl eines neuen gemeinsamen Kirchenvorstandes für den gesamten Pastoralen Raum im Januar 2027 erfolgen. Die Vollfusion aller Pfarrgemeinden des Pastoralen Raumes wird als vernünftigste und ressourcenschonendste Rechtsform betrachtet. Sie verspricht die größtmögliche Entlastung der Gremien. In Bezug auf die Art der Fusion und den Verwaltungssitz der Pfarrei schließt sich der Pfarrgemeinderat den Vorschlägen des Gemeinsamen Ausschusses der Pfarrgemeinderäte und des Verwaltungsausschusses an.
  • Durch die Wahl eines neuen Patronates, durch die Wahl unterschiedlicher Orte für Verwaltungssitz und Pfarrkirche und die Auflösung aller Körperschaften öffentlichen Rechts und Neuaufstellung eines gemeinsamen Kirchenvorstandes der Eindruck vermieden, dass eine Pfarrei alle anderen übernimmt.

Zusammenarbeit im Pastoralen Raum

 

Zum 1. Februar 2024 wurde das Statut für die Pastoralen Einheiten in Kraft gesetzt. Das Statut beschreibt, wie die pastorale und administrative Zusammenarbeit innerhalb einer Pastoralen Einheit und der Übergang der Pastoralen Einheit in eine gemeinsame Rechtsform gestaltet und unterstützt werden kann. Sie können es >> hier von der Seite des Erzbistums herunterladen (Pdf).

Der Leitende Pfarrer des Pfarrverbandes Much, Pfarrer Josef Gerards wurde zunächst zum Koordinierenden Pfarrer, ab 1. September 2025 zum Leitenden Pfarrer für den Gemeinsamen Pastoralen Raum ernannt.
Er berief i
m Weiteren das im Statut vorgesehene Koordinierungsteam (Statut § 4), den Gemeinsamen Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (Statut § 6(2)) und den Verwaltungsausschuss (Statut § 6 (3)) für die weitere Entwicklung der Pastoralen Einheit.

Folgende Mitglieder unseres Pfarrverbandes sind im Koordinierungsteam und in den Ausschüssen vertreten:

Koordinierungsteam: Rainer Thoma (Vertreter Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte), Thorsten Krain (Vertreter Verwaltungsausschuss)

Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte: Sylvia Franken, Judith Krain, Rainer Thoma

Verwaltungsausschuss: Ralf Herkenrath, Jo Freyer, Thorsten Krain


Rechtsform

 

Mit Schreiben vom 24.10.2023 hat Erzbischof Kardinal Woelki seine Entscheidung zur Rechtsform der neuen Pastoralen Einheiten bekannt gegeben. Den Brief des Erzbischofs von Köln können Sie nebenan, bzw. bei Mobilgeräten etwas weiter unten herunterladen. Die Entscheidung ist auf Seite 3, Absatz 2 des Briefes des Briefes zu lesen:

"... Daher sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht, in denen der Glaube weiterhin vor Ort gelebt und gefeiert wird. Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein." 

Die Entscheidung läßt auf Seite 3, Absatz 3 auch die Möglichkeit offen, "...bei Vorliegen klar zu definierender Bedingungen ..., anstelle der Fusion zu einer Pfarrei bis Ende 2032 auf Ebene der Pastoralen Einheit einen Kirchengemeindeverband (KGV) als gemeinsamen Rechtsträger zu gründen und eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die Fusion der Kirchengemeinden und Pfarreien auf Ebene der bisherigen Seelsorgebereiche bis Ende 2030....."

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Schreiben Erzbischof vom 24.10.23
Der-Erzbischof-von-K-ln_Brief-zur-Rechts
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Informationsmaterialien zum Entscheidungsweg und zum weiteren Vorgehen finden Sie >>> auf der Homepage des Erzbistums Köln.